Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Homburg Anästhesie AG, Thurgauerstrasse 117, 8152 Opfikon, Schweiz (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Patienten (nachfolgend „Patient“) und / oder der operativ behandelnden Zahn- / Arztpraxis (nachfolgend „Zuweiser“). Sie gelten für alle Dienstleistungen des Anbieters, insbesondere für ambulante anästhesiologische Dienstleistungen in Zahn- / Arztpraxen in der gesamten Schweiz.

Mit Inanspruchnahme einer Leistung des Anbieters (insbesondere durch Terminvereinbarung oder Anmeldung des Patienten durch den Zuweiser beim Anbieter) erklärt sich der Patient bzw. der Zuweiser mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Patienten oder Zuweisers finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistungsumfang

Der Anbieter erbringt folgende Dienstleistungen:

  • ambulante anästhesiologische Dienstleistungen (insbesondere Allgemeinanästhesien = Vollnarkosen) direkt vor Ort in der Praxis des Zuweisers. Hierfür stellt der Anbieter die entsprechende medizinische Ausrüstung und das Personal zur Verfügung.
  • konsiliarische und präoperative anästhesiologische Beurteilungen, Beratung und Aufklärung
  • Schulungen, insbesondere im Bereich der Notfallmedizin

Nicht Bestandteil der Leistung des Anbieters ist der operative bzw. zahn- / ärztliche Eingriff. Dieser liegt ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Zuweisers (behandelnde Praxis).

3. Vertragsabschluss

Ein Behandlungsauftrag kommt zustande durch die Zustimmung des Patienten bzw. ggf. seines gesetzlichen Vertreters gegenüber dem Zuweiser zur Anmeldung der Anästhesiedienstleistung beim Anbieter. Damit bzw. spätestens mit der Unterschrift auf dem Gesundheitsfragebogen stimmt der Patient dem Auftrag an den Anbieter und dessen AGB zu.

Im Verlauf des Behandlungsauftrags hat der Patient der Durchführung der vom Anbieter vorgeschlagenen Anästhesieleistung ausdrücklich zuzustimmen. Dies erfolgt in der Regel durch Terminbestätigung für den Eingriff und Unterzeichnung des Anästhesie-Einwilligungsformulars (Aufklärungsbogen «Einwilligung in Narkose»). Mit Abschluss des Behandlungsauftrags, spätestens jedoch mit Beginn der Anästhesie, willigt der Patient in die vereinbarte Anästhesieform ein und bestätigt, die damit verbundenen Risiken und Verhaltenshinweise verstanden zu haben.

Bei nicht volljährigen oder nicht urteilsfähigen Patienten ist die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich, der durch seine Zustimmung den Vertrag im Namen des Patienten abschliesst.

Ein Auftrag zwischen dem Zuweiser und dem Anbieter kommt durch entsprechende formfreie oder schriftliche Vereinbarung zustande.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung der Leistungen des Anbieters erfolgt je nach Konstellation entweder auf Basis des schweizweit gültigen KVG-, UVG- oder IV-Tarifs, oder auf Basis eines vereinbarten Privattarifs für Patienten (als Selbstzahler) bei Nichtpflichtleistungen der Sozialversicherungen.

Liegt keine Kostengutsprache einer Versicherung vor oder erfolgt eine Ablehnung der Kostenübernahme, haftet der Patient vollumfänglich.

Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit ambulanten Fallpauschalen, Beurteilungen, Beratung und Aufklärung oder Schulungen, die der Anbieter gegenüber dem Zuweiser erbringt (vgl. Ziff. 2 hiervor), wird das Honorar zzgl. Spesen und MwSt. in einer separaten Vereinbarung festgelegt oder ist ersatzweise ein branchenübliches Entgelt geschuldet.

Im Einzelnen gilt:

Abrechnung gemäss TARDOC-Einzelleistungstarif:

Sofern die anästhesiologische Leistung über eine Kranken-, Unfall- oder Invalidenversicherung des Patienten abgerechnet werden kann, erfolgt die Verrechnung nach dem offiziellen TARDOC-Tarif. In diesem Fall richtet sich die Kostenübernahme nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen (insbesondere KVG, UVG und IVG) sowie dem individuellen Versicherungsvertrag des Patienten.

Der Patient trägt etwaige Selbstbehalte, Franchisebeträge oder nicht von der Versicherung gedeckte Kostenanteile selbst. Übernimmt eine Versicherung die Kosten nur teilweise oder gar nicht, ist der Patient verpflichtet, den nicht gedeckten Betrag selbst zu bezahlen. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür eine Rechnung direkt an den Patienten zu stellen.

Abrechnung gemäss ambulanten Pauschalen:

Unterliegt der geplante Eingriff einer ambulanten Fallpauschale gemäss Definition der zuständigen Tariforganisationen (insbesondere LKAAT bzw. OAAT), erfolgt keine separate Rechnungsstellung durch den Anbieter an den Patienten für die Anästhesie im Rahmen des operativen ärztlichen Eingriffs. Die ambulante anästhesiologische Dienstleistung des Anbieters ist stattdessen vom Zuweiser (aus der ihm zustehenden ambulanten Pauschale) gemäss separater Vereinbarung oder – sofern eine solche nicht getroffen wurde – nach branchenüblichen Ansätzen zu entschädigen.

Sprechstundenleistungen, insbesondere Prämedikationsgespräche (Aufklärungsgespräche mit dem Anästhesisten), werden jedoch weiterhin gemäss den Vorgaben des Einzelleistungstarifs zu Lasten der Versicherung oder eventualiter des Patienten (sofern und soweit keine Kostenübernahme durch die Versicherung erfolgt) abgerechnet.

Selbstzahler:

Wird die Leistung nicht von einer Versicherung übernommen und tritt der Patient als Selbstzahler auf, gelten die im Voraus kommunizierten Tarife des Anbieters.

Vor dem Eingriff erhält der Patient auf Wunsch eine Kostenschätzung auf Basis der Operationsanmeldung.

Bei Selbstzahlern ist grundsätzlich vor der Durchführung der Anästhesie eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung beträgt in der Regel CHF 1’000.–. Der Anbieter behält sich vor, die Anzahlung im Einzelfall, insbesondere bei fehlender oder unzureichender Bonität, angemessen zu erhöhen.

Die Anzahlung wird an die Gesamtkosten angerechnet. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, ist der Anbieter berechtigt, die Durchführung der Anästhesie zu verweigern oder den Termin abzusagen.

Die verbleibenden Restkosten sowie allfällige Mehrkosten werden dem Patienten nach Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt. Zu viel bezahlte Beträge werden zurückerstattet.

Sofern nicht anders vereinbart sind Rechnungen des Anbieters innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das angegebene Konto oder mittels der vom Anbieter akzeptierten Zahlungsmittel.

Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie Mahngebühren in Höhe von CHF 50.00 je Mahnung erhoben werden. Der Anbieter behält sich im Weiteren vor, rechtliche Schritte einzuleiten sowie offene Forderungen an Dritte (insbesondere Inkassostellen) abzutreten.

5. Pflichten des Patienten

Der Patient trägt durch sein Verhalten wesentlich zu einem sicheren Ablauf der Anästhesie bei. Insbesondere übernimmt er folgende Mitwirkungspflichten:

  • Wahrheitsgemässe, vollständige Gesundheitsangaben: Der Patient verpflichtet sich, sämtliche für die Anästhesie relevanten Gesundheitsangaben vollständig und wahrheitsgemäss (insbesondere beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens) anzugeben. Für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit ist ausschliesslich der Patient bzw. sein gesetzlicher Vertreter verantwortlich. Die Anästhesieplanung erfolgt auf der Grundlage dieser Angaben.
  • Befolgen medizinischer Anweisungen:
    Der Patient hat die Anweisungen des Anästhesieteams und des behandelnden Zahnarztes oder Arztes vor, während und nach dem Eingriff sorgfältig zu befolgen. Dies betrifft insbesondere die präoperativen Vorbereitungen (z.B. Einhalten von Nüchternzeiten, Einschränkung bei Nahrung, Getränken und Medikamenten vor der Narkose) sowie die Verhaltensregeln nach der Narkose (z.B. die Erholungszeit unter Aufsicht, organisierte Begleitperson für den Heimweg, temporärer Verzicht auf das Führen von Fahrzeugen oder Bedienen von Maschinen gemäss ärztlicher Anordnung, sowie das Unterzeichen von rechtsverbindlichen Verträgen). Werden dem Patienten spezielle Hinweise oder Auflagen mitgegeben, sind diese zwingend einzuhalten.
    Bei Nichteinhaltung kann die Anästhesie aus medizinischen Gründen verweigert oder abgebrochen werden.
  • Mitteilung von Änderungen des Gesundheitszustandes:
    Der Patient informiert den Anbieter umgehend über Änderungen seines Gesundheitszustandes oder anderer relevanter Umstände, die nach dem Prämedikationsgespräch eintreten und für die Anästhesie bedeutungsvoll sein könnten (z.B. akute Erkrankungen, Fieber, Erkältung, neu verordnete Medikamente, sowie in der Medikation veränderte oder abgesetzte Medikamente).
  • Terminanpassungen:
    Der Patient verpflichtet sich, den Anbieter oder die zuweisende Praxis frühzeitig zu benachrichtigen, falls der geplante Eingriff verschoben oder abgesagt wird, damit unnötige Vorbereitungen und Kosten vermieden werden können.

6. Terminabsagen, Nichterscheinen und Vorbereitungsmängel

Für jeden geplanten Eingriff werden personelle und infrastrukturelle Ressourcen verbindlich reserviert.

  • Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Eingriff abgesagt, wird ein Unkostenbeitrag von CHF 300.– erhoben.
  • Bei Nichterscheinen (No-Show) oder wenn der Eingriff aufgrund der Nichteinhaltung medizinischer Vorgaben (insbesondere Nüchternheitsgebot) nicht durchgeführt werden kann, wird ebenfalls ein Unkostenbeitrag von CHF 300.– erhoben.
  • Der Unkostenbeitrag ist unabhängig davon geschuldet, ob der Termin anderweitig vergeben werden kann.
  • Dieser Betrag entspricht dem durchschnittlich entstehenden organisatorischen und personellen Aufwand. Dem Patienten bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden entstanden ist.
  • Der Anbieter behält sich vor, in begründeten Einzelfällen (insbesondere bei medizinischen Notfällen) ganz oder teilweise auf die Erhebung des Unkostenbeitrags zu verzichten.

7. Medizinische Entscheidungsbefugnis

Die Entscheidung über die Durchführbarkeit der Anästhesie liegt ausschliesslich beim Anbieter bzw. dessen verantwortlichen Anästhesisten. Dieser ist berechtigt, die Durchführung aus medizinischen Gründen abzulehnen, zu verschieben oder abzubrechen.

8. Risiken und Haftung

Dem Patienten ist bekannt, dass mit jeder Allgemeinanästhesie gewisse gesundheitliche Risiken verbunden sind.

Der Anbieter verpflichtet sich, die Anästhesie nach aktuellem medizinischem Wissensstand und mit höchster Sorgfalt durchzuführen. Dennoch können selbst bei grösster Sorgfalt bestimmte allgemeine Narkoserisiken nicht vollständig ausgeschlossen werden (z.B. vorübergehende Übelkeit, Kreislauf- oder Atemreaktionen, allergische Reaktionen oder in sehr seltenen Fällen ernstere Komplikationen). Diese Risiken entsprechen den üblichen Risiken einer Allgemeinanästhesie und werden dem Patienten im Vorfeld im Rahmen des Aufklärungsgesprächs erläutert. Der Patient bestätigt mit seiner Einwilligung zur Narkose (durch Unterzeichnung des Aufklärungsbogens), über die wesentlichen Narkoserisiken aufgeklärt worden zu sein und diese verstanden zu haben sowie vollumfänglich zu akzeptieren.

Der Anbieter haftet für Schäden des Patienten, die im Zusammenhang mit der unmittelbaren Erbringung der Anästhesieleistung entstehen. Eine Haftung für einfache (leichte) Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche des Patienten bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden des Anbieters sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, für welche der Anbieter im gesetzlichen Umfang haftet. Eine Haftung entfällt oder reduziert sich insbesondere dann, wenn ein Schaden darauf zurückzuführen ist, dass der Patient seinen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäss nachgekommen ist (vgl. Ziff. 5 hiervor z.B. unvollständige / fehlerhafte Angaben, Nichtbefolgung von Nüchternheitsgeboten oder ärztlichen Anweisungen). Ausgeschlossen ist eine Haftung des Anbieters für Schäden, die aus dem Verantwortungsbereich des Zuweisers (bzw. der behandelnden Zahnarzt- bzw. Arztpraxis) stammen (insbesondere Komplikationen oder Fehlbehandlungen beim operativen bzw. zahn- / ärztlichen Eingriff selbst), sowie für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen des Patienten.

9. Datenschutz und Schweigepflicht

Der Anbieter und seine Mitarbeitenden unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten werden keine Informationen über dessen Gesundheitszustand an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Anbieter ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet oder berechtigt.

Personenbezogene Daten des Patienten werden vom Anbieter nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies für die Durchführung der Anästhesieleistung und die Abrechnung erforderlich ist. Der Anbieter hält dabei die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz ein (insbesondere das Bundesgesetz über den Datenschutz, DSG).

Eine Weitergabe von Patientendaten erfolgt allenfalls an in die Behandlung oder Abrechnung einbezogene Dritte, wie z.B. der Zuweiser (bzw. die behandelnde Zahnarzt- bzw. Arztpraxis), andere mitbehandelnde Zahnärzte oder Ärzte, Labore, Spitäler, Versicherungen oder Abrechnungsstellen, jedoch ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit und unter Wahrung der Vertraulichkeit.

Alle an der Behandlung Beteiligten sind ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Patient und / oder Zuweiser ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen wurden, gelten ergänzend die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts, insbesondere diejenigen über den einfachen Auftrag (Art. 394 ff. OR). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, sofern nicht durch zwingendes Recht etwas anderes vorgeschrieben ist, der Sitz des Anbieters. Der Anbieter hat seinen Sitz in Opfikon, Kanton Zürich, Schweiz, weshalb Gerichtsstand grundsätzlich Opfikon (ZH) ist.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt rückwirkend diejenige rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen oder zu ändern. Über wesentliche Änderungen, die zu Ungunsten des Patienten oder des Zuweisers ausfallen, wird der Patient und / oder der Zuweiser in geeigneter Weise informiert (z.B. durch Mitteilung in Schriftform oder Hinweis auf der Website des Anbieters). Massgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung der AGB, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Webseite des Anbieters veröffentlicht ist oder dem Patienten und/oder dem Zuweiser vorliegt.

 

Diese AGB treten am 01.09.2026 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen. Der Anbieter wird eine Archivierung vorheriger Fassungen vornehmen.